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UNTERSUCHUNGSAUFTRAG
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Bei Überweisungen von Untersuchungsproben von Kassenpatienten muss der „Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung“ - das sogenannte Muster 10 der KBV – verwendet werden. Dieses kann bei der KV-Verwaltungsstelle bestellt werden oder unter Berücksichtigung der Druckvorlagen auf der Homepage der KBV erstellt werden. Das Muster 10 darf ausschließlich für die Überweisung zur Durchführung von Leistungen des Kapitel 32 (Laboratoriumsmedizin, Molekulargenetik und Molekularpathologie) und von Leistungen der Abschnitte 1.7.4 (Mutterschaftsvorsorge) und 1.7.5 (Empfängnisregelung) EBM benutzt werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Die vollständige Übermittlungvon Patientenname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Kassen- und Versichertennummer sowie die sonstigen Angaben der Versicherungskarte muss in das linke obere Feld möglichst durch Eindruck erfolgen. Anzugeben sind außerdem Abnahmedatum und Abnahmezeit.
- Der überweisende Vertragsarzt hat durch Ankreuzen des hierfür vorgesehenen Kästchens zu kennzeichnen, ob der Auftrag im Rahmen der kurativen Versorgung, der Prävention, bei belegärztlicher Behandlung, als Unfall oder Unfallfolge erfolgt.
- Das Quartal der Ausstellung der Überweisung ist in der Form "Q JJ" in das betreffende Feld einzutragen.
- Das Patientengeschlecht ist durch Ankreuzen des betreffenden Feldes anzuzeigen.
- Gemäß § 9 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz hat der einsendende Arzt bei einer Untersuchung auf Hepatitis dem Labor mitzuteilen, ob ihm eine chronische Hepatitis bei dem Patienten bekannt ist. Ist dieses der Fall, ist das Feld "Kontrolluntersuchung einer bekannten Infektion" anzukreuzen und im Freitextfeld ist der Sachverhalt zu erläutern.
- Liegen Voraussetzungen für eine Ausnahmekennziffer vor, sind die zutreffenden Kennziffern (Nr. 32005 bis 32023) im Feld "ggf. Kennziffer" einzutragen. Als Hilfe kann in unserem Labor die Folie "EBM 2008 - Ausnahmekennziffern zur Laborbudget-Befreiung" kostenfrei bestellt werden, die Hinweise auf die Zuordnung der Tests / Diagnosen zu Ausnahmekennziffern gibt. Alternativ können Sie die Ausnahmekennziffern aus nebenstehender PDF-Datei entnehmen.
- Die Felder "Behandlung gemäß § 116b SGB V (ambulante Behandlung im Krankenhaus)", "eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß § 16 Abs. 3a SGB V (Ruhen des Anspruchs auf Leistung der Künstlersozialversicherung nach zweimonatigem Beitragsrückstand)" und "Empfängnisregelung, Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch" sind ggf. anzukreuzen.
- Der überweisende Vertragsarzt hat die Auftragsleistung im Auftragsfeld nach Art und Umfang korrekt zu bezeichnen. Außerdem sollen die Diagnose bzw. Verdachtsdiagnose und wichtige Befunde / Medikationen mitgeteilt werden.
Für Privatpatienten stellt unser Labor eigene Untersuchungsaufträge zur Verfügung. Das "Muster 10" der KV darf für Privatpatienten nicht verwendet werden. Ebenso können für arbeitsmedizinische Untersuchungen und Allergendiagnostik spezielle Untersuchungsaufträge im Labor kostenfrei angefordert werden.
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Downloads:
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Ausnahmekennziffern
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